5°sued

Die Inanspruchnahme von Designleistungen durch kleine und mittlere Unternehmen wird in vielen Bundesländern gefördert. In Sachsen beispielsweise gibt es im Rahmen der Mittel- standsförderung zwei verschiedene Wege, solche Unterneh- men sowie freiberuflich Tätige zu unterstützen, die gestal- terische Leistungen in Anspruch nehmen wollen:

Zum einen können konkrete, auf Produktentwicklung bezo- gene Gestaltungsleistungen gefördert werden, zum anderen sind auch reine Beratungs- bzw. Coachingleistungen förder- fähig.

Förderbegünstigt sind Unternehmen, die weniger als 250 Personen beschäftigen und einen Jahresumsatz von maximal 50 Millionen Euro haben. Details können bei der Sächsischen AufbauBank (SAB) erfragt werden.

Die Förderung ist
stets vor Beginn des Vorhabens bei der
SAB zu beantragen.

Sächsische AufbauBank
Pirnaische Straße 9
D - 01069 Dresden

Telefon: 0351. 491 00
www.sab.sachsen.de